7. Oktober 2026
Klimagesetz - Begutachtungsphase läuft bis 30.10.2026
Noch bis 30.10.2026 kann zum Entwurf des Bundesgesetzes zur Erfüllung unionsrechtlicher Klimaziele durch wirksame Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft (Klimagesetz – KliG) Stellung genommen werden.
Für die Wasserwirtschaft ist der Gesetzesentwurf relevant, weil auch sie Teil der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel sein soll (§ 2 Abs 2 KliG-Entwurf).
Österreich bekennt sich nach diesem Gesetzesentwurf zum Ziel, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen (§ 1 Abs 4 KliG-Entwurf). Neue Verpflichtungen für die Wasserwirtschaft sind dem vorliegenden Gesetzentwurf unmittelbar nicht zu entnehmen. Bei Inkrafttreten in der vorliegenden Fassung wird mit Handlungsempfehlungen und gesetzlichen Änderungen, die im vorgesehenen Rahmen entwickelt werden, zu rechnen sein.
Eine wesentliche Rolle zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität 2040 soll dem Klimafahrplan gemäß § 8 KliG-Entwurf zukommen. Bis zum 30.09.2027 soll dafür der Bundesregierung der erste Vorschlag von der sogenannten Steuerungsgruppe vorgelegt werden. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetzesentwurf soll der Klimafahrplan ein politisches Planungsdokument sein. Darin werden allerdings wohl Maßnahmen enthalten sein, die ihrerseits Rechtsverbindlichkeit erlangen (zB neue Bundesgesetze oder Verordnungen).
Wesentliche Stakeholder (das sind nach dem Entwurf insbesondere im Hauptausschuss des Nationalrats vertretene politische Parteien, Gemeinden, Sozialpartner, andere Interessenvertretungen sowie anerkannte Umweltschutzorganisationen) sollen in die Ausarbeitung der Vorschläge für einen Klimafahrplan, einen Nationalen Energie- und Klimaplan, eine Langfriststrategie oder eine Aktualisierung der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel einbezogen werden (§ 6 Abs 1 KliG-Entwurf). Darüber hinaus sieht § 6 Abs 3 KliG-Entwurf die Einbindung der breiten Öffentlichkeit vor.
Bislang sind bereits mehr als 150 Stellungnahmen zum vieldiskutierten Gesetzesentwurf eingelangt. Ob aufgrund dessen oder sonst noch inhaltlichen Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden, bleibt abzuwarten.