13. Mai 2026

Frei fließende Flüsse – RenaturierungsVO

Die Umsetzung der EU‑RenaturierungsVO ist im Gange! Bis September 2026 haben die Mitgliedsstaaten, so auch Österreich, den ersten Entwurf für einen „Nationalen Wiederherstellungsplan“ vorzulegen. Zu berücksichtigen sein werden auch die Vorgaben zur Wiederherstellung „frei fließender Flüsse“.

Ein Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie ist, bis 2030 europaweit 25.000 km frei fließender Flüsse wiederherzustellen. Um das zu erreichen, sieht Art 9 Abs 1 EU‑RenaturierungsVO als ersten Schritt die Erstellung eines Verzeichnisses vor, mit dem das Potential dafür gezeigt werden soll.

Unter einem frei fließenden Fluss ist ein Fluss oder ein Flussabschnitt zu verstehen, „dessen longitudinale, laterale und vertikale Vernetzung nicht durch künstliche Strukturen, die ein Hindernis bilden, behindert wird und dessen natürliche Funktionen weitgehend unbeeinträchtigt sind“ (Art 3 Z 22 EU‑RenaturierungsVO).

Maßgeblich sind also vor allem Hindernisse wie zB Querbauwerke für Kraftwerke und den Hochwasserschutz. Diese sollen – wo möglich und soweit nötig – entfernt werden, damit Flüsse wieder unbehindert und in ihrer natürlichen Funktion weitgehend unbeeinträchtigt fließen können.

In Österreich liegt nach einem Bericht des BMLUKs aus 2026 („Flüsse neu denken“) das Wiederherstellungspotential bei 2.531 km. Das größte Potential besteht danach beim Abbau und Rückbau von Querbauwerken.

Dazu ist eine online eine Karte verfügbar: Darin sind die – derzeit als solche gesehenen – Potentialstrecken und relevante Hindernisse für den freien Fluss ersichtlich.

Es besteht für Interessierte und Betroffene die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung: Über diese Plattform können Hinweise zu lokalen Gegebenheiten, bestehenden Nutzungen oder laufenden Projekten, Vorschläge und Anregungen eingebracht werden.

Es empfiehlt sich daher – kann man von den in Aussicht genommenen Ausweisungen betroffen sein – alsbald eine Stellungnahme abzugeben!

Die Karte ist online unter https://maps.wisa.bmluk.gv.at/frei-fliessende-fluesse/ verfügbar. Rückmeldungen können abgegeben werden, in dem man auf die jeweilige Gewässerstrecke und dann auf den Mailto-Link „Rückmeldungen“ klickt. Die Kommentare werden damit dem BMLUK als E-Mail übermittelt.

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