6. Oktober 2025

Was ist eine Quelle?

Quellwasser ist eine wichtige Ressource: Aus Quellen stammt rund 45% des in Österreich für die Wasserversorgung der Bevölkerung benötigte Wasser, der Rest wird mit Brunnen aus dem Grundwasser gefördert (siehe Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Wasserschatz Österreichs, Grundlagen für nachhaltige Nutzungen des Grundwassers, 2021, 35).

Was aber bedeutet der Begriff „Quelle“ genau?

Aus fachlicher Sicht ist eine Quelle eine räumlich begrenzte, natürliche Austrittstelle von unterirdischem Wasser (siehe Punkt 3.4.47 der ÖNORM B 2400 – Ausgabe 2016‑03‑01). Zuweilen werden Quellen auch als Schnittstelle zwischen von selbst zu Tage tretendem Grundwasser und dem Oberflächenwasserabfluss gesehen.

Gesetzliche Regeln zu Quellwasser finden sich in erster Linie in § 3 Abs 1 lit a WRG (Wasserrechtsgesetz 1959). Dort ist von „aus einem Grundstück zutage quellende(n) Wasser“ die Rede.

In dieser Bestimmung ist aber vor allem auch geregelt, dass es sich bei Quellwasser um ein Privatgewässer handelt, das dem Grundeigentümer gehört, wenn nicht von anderen erworbene Rechte vorliegen. Dabei kann es sich etwa um Rechte aus einer Dienstbarkeit handeln.

Für die Benutzung von Quellwasser und die dafür nötigen Anlagen kann gemäß § 9 Abs 2 WRG eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich sein, auch wenn der Grundeigentümer selbst es nutzen will. Er kann also nicht immer frei über „sein“ Quellwasser verfügen.

Wenn Sie mehr über private und über öffentliche und private Gewässer erfahren wollen, lesen Sie unsere Blogbeiträge zu diesen Themen:

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Mit 01.03.2026 tritt das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) in Kraft und bringt mitunter für Wasser- und Abwasserbetriebe neue Verpflichtungen. Denn mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 (RKE-RL) werden hohe Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit von kritischen Einrichtungen gestellt, die erst umgesetzt werden müssen.