Mit Bedacht und Feingefühl.

Rechtssicherheit im Wasser- und Umweltrecht

Expertise

Wasser und Umwelt

Wasser ist unver­zichtbar für Mensch, Tier und Pflanzen – und ein be­deuten­der Wirt­schafts­­faktor für Gewerbe, Industrie und Land­wirtschaft – Wasser­kraft ist auch erneuer­bare Energie. Das Wasser­­recht regelt wie die damit ver­bundenen unter­schied­lichen Interessen be­friedigt werden können. Dazu gehören auch Be­stim­mungen über den Schutz des Menschen vor den mit Gewässern ver­bun­denen Natur­gefahren, auch mit vorsorg­lichem Blick auf den Klima­wandel. Außerdem muss die Nutzung des Wassers mit Bedacht auf die jeweils aktuellen Umwelt­­schutz­­regeln erfolgen.
Für Österreich ist vor allem das Wasser­­rechts­­gesetz 1959 maßgeblich, auf euro­päischer Ebene sind die Wasser­­rahmen­­richt­­linie (RL 2000/60/EG), die Richt­­linie zum Schutz des Grund­wassers vor Ver­­schlech­terung und Ver­­schmutzung (RL 2006/118/EG) und die Hoch­wasser­rahmen­richtline (RL 2007/60/EG) von besonderer Bedeutung. Zum Umwelt­recht gehören auch die Natur­schutz­­gesetze der Länder, Forstrecht, aber auch Bestim­mungen der Raum­­ordnung und des Bau­­rechtes, nicht zuletzt die Regeln über die Umwelt­­verträg­lich­keits­­prüfung (UVP-Gesetz) und ver­schiedene anlagenrechtliche Normen, wie Eisenbahnrecht, Straßenrecht, Betriebs­anlagen­recht, Berg­recht, Elektrizitäts­wirtschafts­recht, Starkstromwegerecht und vieles mehr.

Sich in diesem regu­la­torischen Umfeld zurecht zu finden, das einem stetigen Wandel unterliegt, stellt Unter­­nehmen, öffent­liche Rechts­­träger und Privat­­personen vor anspruchs­volle Heraus­­forderungen. Sie dabei effizient, aber effektiv und schlag­­kräftig zu unterstützen, bildet den Kern unserer Beratungs­tätig­keit.

Partner für kompetente Beratung und nach­haltige Sicher­heit in Rechtsfragen.

Aktuelles

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand – hier finden Sie interessante Neuigkeiten und Informationen über Vorträge und Seminare.

Ziviltechniker-Forum Graz 15. Oktober 2026

Vortrag

Grundwassernutzung – wasserrechtliche Bewilligungspflicht, Verfahren und Besonderheiten

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller Seminar: Grundwassernutzung in der Planungspraxis – Herausforderungen und Rahmenbedingungen in der Steiermark Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT klimafit gestalten!

Wasserrecht / Gesellschaftsrecht

Übergang persönlich gebundener Wasserbenutzungsrechte bei Spaltung? Neue Rsp des VwGH

Das Spaltungsgesetz wurde vor rund 30 Jahren erlassen. Dennoch entschied der VwGH erst kürzlich erstmals, ob ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht – im Gegensatz zu einem dinglich gebundenen – im Wege einer Spaltung, also einer gesellschaftsrechtlichen, partiellen Gesamtrechtsnachfolge übergehen kann. Er bejahte das in seiner Entscheidung vom 22.04.2026, Ro 2025/07/0002, 0003.

Verwaltungsrecht / Wasserrecht

VwGH: Keine Präklusion bei drohender Zwangsrechtsbegründung

Der VwGH klärte in seinem Erkenntnis vom 22.04.2026, Ro 2025/07/0006 die vielfach diskutierte Frage, ob Säumnisfolgen nach § 42 AVG (Verlust der Parteistellung) auch denjenigen treffen, zu dessen Lasten im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ein Zwangsrecht eingeräumt werden soll.

Umweltrecht

Frei fließende Flüsse – RenaturierungsVO

Die Umsetzung der EU RenaturierungsVO ist im Gange! Bis September 2026 haben die Mitgliedsstaaten, so auch Österreich, den ersten Entwurf für einen „Nationalen Wiederherstellungsplan“ vorzulegen. Zu berücksichtigen sein werden auch die Vor-gaben der Verordnung zur Wiederherstellung „frei fließender Flüsse“.

Umweltrecht

Trinkwasserversorger, kritische Einrichtung

Seit 15.04.2026 ist die Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes (Resilienz kritischer Einrichtun-gen-Verordnung – RKEV), BGBl II 2026/91, in Kraft. Anhand dieser Verordnung können nun unter anderem primäre Trinkwasserversorger beurteilen, ob sie in Zukunft vom Bundesminister für Inneres als kritische Einrichtung iSd Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes (RKEG) eingestuft werden können.

Ziviltechniker-Forum Graz 4. März 2026

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Dienstbarkeiten und deren rechtliche Grundlagen

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller Seminar: Servitute und Leitungsrechte im Grundbuch - räumlich begrenzte Rechte und Pflichten

Wasserrecht

VfGH: Keine direkte Beschwerde gegen eine Sanierungsverordnung gem § 33d Abs 4 WRG

Keine Überraschung war die Entscheidung des VfGH vom 07.10.2025, V 58/2025: Der Antrag eines Wasserberechtigten wurde...

Umweltrecht

Neuerungen durch das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG)

Mit 01.03.2026 tritt das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) in Kraft und bringt mitunter für Wasser- und Abwasserbetriebe neue Verpflichtungen. Denn mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 (RKE-RL) werden hohe Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit von kritischen Einrichtungen gestellt, die erst umgesetzt werden müssen.