Klare Lösungen im Wasser- & Umweltrecht.
Partner für kompetente Beratung und nachhaltige Sicherheit in Rechtsfragen.
Die Kanzlei
Rechtsberatung, die den Menschen dient – mit Bedacht und Feingefühl.
Maßgeschneiderte Lösungen im Wasser- und Umweltrecht bilden den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Außerdem bieten wir verlässliche, praxisorientierte Beratung und Vertretung in vielen weiteren Rechtsbereichen.
Expertise
Wasser & Umwelt
Wasser ist unverzichtbar für Mensch, Tier und Pflanzen – und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft – Wasserkraft ist auch erneuerbare Energie. Das Wasserrecht regelt wie die damit verbundenen unterschiedlichen Interessen befriedigt werden können.
Arbeitsgebiete
Tätigkeitsbereiche
Wir bieten anwaltliche Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen …
Arbeitsrecht
Bau- und Bauvertragsrecht
Dienstbarkeitsrecht
Erbrecht
Erneuerbare Energien
Gewährleistungsrecht – Garantien
Liegenschaftsrecht und Immobilien
Miete und Pacht
Raumordnungsrecht
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Umweltrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung
Unternehmensrecht
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Wasserrecht
Wasserverbände und -genossenschaften
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht
Partner für kompetente Beratung und nachhaltige Sicherheit in Rechtsfragen.
Aktuelles
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand – hier finden Sie interessante Neuigkeiten und Informationen über Vorträge und Seminare.
Umweltrecht
Wasserentnahmeregisterverordnung angekündigt – Begutachtungsphase läuft bis 30.10.2026
Der Entwurf zur Wasserentnahmeregisterverordnung 2026 (WentRegV 2026) liegt noch bis zum 30. Oktober 2026 zur Begutachtung auf. Im geplanten Wasserentnahmeregister sollen umfangreiche Entnahmen aus Grund- und Oberflächengewässern und deren Menge dokumentiert werden:
Umweltrecht
Wasserkraftanlagen – Änderungen durch das EABG – Teil 2: Anwendungsbereich & Behördenzuständigkeit
Das neue EABG bringt ab 01.01.2027 auch Änderungen für die Bewilligung von Wasserkraftanlagen mit sich. Der Anwendungsbereich des EABG erfasst primär (Erneuerbare) Energieanlagen, die unterhalb der UVP-Schwelle liegen. Aber auch für UVP-pflichtige Anlagen sind einzelne Bestimmungen des EABG (insb. die zum über-ragenden öffentlichen Interesse, § 25 Abs 2 EABG) anwendbar. Explizit vom Anwendungsbereich des EABG ausgenommen ist die Neuerrichtung von Wasserkraftanlagen an der Donau (§ 2 Abs 3 EABG).
Umweltrecht
Das EABG und die Wasserkraft: Teil 1 - Allgemeines
Seit 02.07.2026 ist das EABG zu einem kleinen Teil in Kraft, am 01.01.2027 wird der überwiegende Rest in Kraft treten. Seine - etwas sperrige - offizielle Bezeichnung lautet: „Bundesgesetz über die Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, deren Speicherung und Verteilung“ oder „kurz“ Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (BGBl I 2026/47). Es bringt auch Änderungen für die Bewilligung von Wasserkraftanlagen. Einige davon behandeln wir in einer mehrteiligen Beitragsserie.
Umweltrecht
Klimagesetz - Begutachtungsphase läuft bis 30.10.2026
Noch bis 30.10.2026 kann zum Entwurf des Bundesgesetzes zur Erfüllung unions-rechtlicher Klimaziele durch wirksame Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft (Klimagesetz – KliG) Stellung genommen werden. Für die Wasserwirtschaft ist der Gesetzesentwurf relevant, weil auch sie Teil der...
Ziviltechniker-Forum Graz 15. Oktober 2026
Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Vortrag
Grundwassernutzung – wasserrechtliche Bewilligungspflicht, Verfahren und Besonderheiten
Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller Seminar: Grundwassernutzung in der Planungspraxis – Herausforderungen und Rahmenbedingungen in der Steiermark Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT klimafit gestalten!
Wasserrecht / Gesellschaftsrecht
Übergang persönlich gebundener Wasserbenutzungsrechte bei Spaltung? Neue Rsp des VwGH
Das Spaltungsgesetz wurde vor rund 30 Jahren erlassen. Dennoch entschied der VwGH erst kürzlich erstmals, ob ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht – im Gegensatz zu einem dinglich gebundenen – im Wege einer Spaltung, also einer gesellschaftsrechtlichen, partiellen Gesamtrechtsnachfolge übergehen kann. Er bejahte das in seiner Entscheidung vom 22.04.2026, Ro 2025/07/0002, 0003.
Verwaltungsrecht / Wasserrecht
VwGH: Keine Präklusion bei drohender Zwangsrechtsbegründung
Der VwGH klärte in seinem Erkenntnis vom 22.04.2026, Ro 2025/07/0006 die vielfach diskutierte Frage, ob Säumnisfolgen nach § 42 AVG (Verlust der Parteistellung) auch denjenigen treffen, zu dessen Lasten im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ein Zwangsrecht eingeräumt werden soll.
Umweltrecht
Frei fließende Flüsse – RenaturierungsVO
Die Umsetzung der EU RenaturierungsVO ist im Gange! Bis September 2026 haben die Mitgliedsstaaten, so auch Österreich, den ersten Entwurf für einen „Nationalen Wiederherstellungsplan“ vorzulegen. Zu berücksichtigen sein werden auch die Vor-gaben der Verordnung zur Wiederherstellung „frei fließender Flüsse“.