Dienstbarkeiten und deren rechtliche Grundlagen

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller,
Seminar: Servitute und Leistungsrechte im Grundbuch – räumlich begrenzte Rechte und Pflichten

Themenbereich

Vortrag

Datum

15. November 2019

Ort

Ziviltechniker-Forum Graz

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Aktuelles

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand – hier finden Sie spannende Artikel, Neuig­keiten und Einblicke.

Wasserrecht / Gesellschaftsrecht

Übergang persönlich gebundener Wasserbenutzungsrechte bei Spaltung? Neue Rsp des VwGH

Das Spaltungsgesetz wurde vor rund 30 Jahren erlassen. Dennoch entschied der VwGH erst kürzlich erstmals, ob ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht – im Gegensatz zu einem dinglich gebundenen – im Wege einer Spaltung, also einer gesellschaftsrechtlichen, partiellen Gesamtrechtsnachfolge übergehen kann. Er bejahte das in seiner Entscheidung vom 22.04.2026, Ro 2025/07/0002, 0003.

Verwaltungsrecht / Wasserrecht

VwGH: Keine Präklusion bei drohender Zwangsrechtsbegründung

Der VwGH klärte in seinem Erkenntnis vom 22.04.2026, Ro 2025/07/0006 die vielfach diskutierte Frage, ob Säumnisfolgen nach § 42 AVG (Verlust der Parteistellung) auch denjenigen treffen, zu dessen Lasten im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ein Zwangsrecht eingeräumt werden soll.

Ziviltechniker-Forum Graz 15. Oktober 2026

Vortrag

Grundwassernutzung – wasserrechtliche Bewilligungspflicht, Verfahren und Besonderheiten

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller Seminar: Grundwassernutzung in der Planungspraxis – Herausforderungen und Rahmenbedingungen in der Steiermark Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT KLIMAFIT GESTALTEN!

Umweltrecht

Frei fließende Flüsse – RenaturierungsVO

Die Umsetzung der EU RenaturierungsVO ist im Gange! Bis September 2026 haben die Mitgliedsstaaten, so auch Österreich, den ersten Entwurf für einen „Nationalen Wiederherstellungsplan“ vorzulegen. Zu berücksichtigen sein werden auch die Vor-gaben der Verordnung zur Wiederherstellung „frei fließender Flüsse“.

Umweltrecht

Trinkwasserversorger, kritische Einrichtung

Seit 15.04.2026 ist die Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes (Resilienz kritischer Einrichtun-gen-Verordnung – RKEV), BGBl II 2026/91, in Kraft. Anhand dieser Verordnung können nun unter anderem primäre Trinkwasserversorger beurteilen, ob sie in Zukunft vom Bundesminister für Inneres als kritische Einrichtung iSd Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes (RKEG) eingestuft werden können.

Ziviltechniker-Forum Graz 4. März 2026

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Vortrag

Dienstbarkeiten und deren rechtliche Grundlagen

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller Seminar: Servitute und Leitungsrechte im Grundbuch - räumlich begrenzte Rechte und Pflichten

Wasserrecht

VfGH: Keine direkte Beschwerde gegen eine Sanierungsverordnung gem § 33d Abs 4 WRG

Keine Überraschung war die Entscheidung des VfGH vom 07.10.2025, V 58/2025: Der Antrag eines Wasserberechtigten wurde...

Umweltrecht

Neuerungen durch das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG)

Mit 01.03.2026 tritt das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) in Kraft und bringt mitunter für Wasser- und Abwasserbetriebe neue Verpflichtungen. Denn mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 (RKE-RL) werden hohe Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit von kritischen Einrichtungen gestellt, die erst umgesetzt werden müssen.