25. Juli 2025

„HQ30“ und „HQ100“ - Was bedeutet das, vor allem aus wasserrechtlicher Sicht?

Ein „HQ100“ ist ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen einmal alle 100 Jahre auftritt, also ein sogenanntes Jahrhunderthochwasser. Ein HQ30 – also ein dreißigjährliches Hochwasser – tritt dementsprechend, wohlgemerkt statistisch gesehen, alle 30 Jahre einmal auf. Es kann daher jeweils auch an wenigen Tage hintereinander mehrmals oder auch lange Jahre nicht auftreten.

Aus wasserrechtlicher Sicht ist vor allem das HQ30 von Bedeutung: Gem § 38 Abs 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) sind nicht nur die Errichtung und Abänderung von Brücken, Stegen und von Bauten an Ufern, sondern auch anderer Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer wasserrechtlich bewilligungspflichtig. Als Hochwasserabflussgebiet gilt dafür gemäß § 38 Abs 3 WRG das bei 30jährlichen Hochwässern überflutete Gebiet.

Unter einer Anlage im Sinne des § 38 WRG ist alles zu verstehen, was „durch die Hand von Menschen angelegt, also errichtet“ wird. Eine solche Anlage ist daher zB ein Gebäude, aber auch eine Anschüttung, ein Zaun, eine Christbaumkultur uvm.

Außerdem ist in § 55k und § 55l WRG festgelegt, dass Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt werden müssen. Dabei sind 30jährliche, 100jährliche und auch 300jährliche Hochwässer oder Szenarien für Extremereignisse zu berücksichtigen.

Das geht auf die die EU-Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, auch Hochwasserrichtlinie genannt, zurück. Sie hat die langfristige Reduzierung des Hochwasserrisikos zum Ziel. Die Mitgliedsstaaten sind danach verpflichtet, jene Gebiete zu ermitteln, für die ein bedeutsames Hochwasserrisiko besteht. Für diese Gebiete müssen sodann Hochwasserrisikomanagementpläne und Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt werden. Die Öffentlichkeit muss in diesen Planungsprozess eingebunden und über die Ergebnisse informiert werden.

Wenn Sie auch mehr darüber wissen wollen, was öffentliche und private Gewässer sind, lesen Sie unsere Blogbeiträge dazu:

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Wasserrecht

Verfasser

Marie Springer und Dr. Gerhard Braumüller

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