21. Januar 2026
Neuerungen durch das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG)
Mit 01.03.2026 tritt das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) in Kraft und bringt mitunter für Wasser- und Abwasserbetriebe neue Verpflichtungen. Denn mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 (RKE-RL) werden hohe Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit von kritischen Einrichtungen gestellt, die erst umgesetzt werden müssen.
Ob für den einzelnen Betrieb eine Handlungsverpflichtung nach dem RKEG besteht, hängt davon ab, ob dieser vom Bundesminister für Inneres in den nächsten Monaten mit Bescheid als kritische Einrichtung eingestuft wird.
Interessierte zu diesem Thema machen wir auch auf unseren Beitrag in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift „Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft“ (ÖWAV), aufmerksam, die in den nächsten Wochen erscheinen wird.