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Arbeitsrecht

Kein allgemeiner Kündigungsschutz bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen?

Nach § 105 ArbVG können vor allem sozialwidrige oder aus unzulässigen Motiven ausgesprochene Kündigungen angefochten werden (allgemeiner Kündigungsschutz). Der Oberste Gerichtshof entschied erstmals, ob dafür das Vorliegen eines Betriebs in Österreich notwendig ist (OGH 25.06.2025, 9 ObA 94/24z).