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Umweltrecht

Neuerungen durch das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG)

Mit 01.03.2026 tritt das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) in Kraft und bringt mitunter für Wasser- und Abwasserbetriebe neue Verpflichtungen. Denn mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 (RKE-RL) werden hohe Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit von kritischen Einrichtungen gestellt, die erst umgesetzt werden müssen.