Mit Bedacht und Feingefühl.

Rechtssicherheit im Wasser- und Umweltrecht

Expertise

Wasser- und Umwelt

Wasser ist unver­zichtbar für Mensch, Tier und Pflanzen – und ein be­deuten­der Wirt­schafts­­faktor für Gewerbe, Industrie und Land­wirtschaft – Wasser­kraft ist auch erneuer­bare Energie. Das Wasser­­recht regelt wie die damit ver­bundenen unter­schied­lichen Interessen be­friedigt werden können. Dazu gehören auch Be­stim­mungen über den Schutz des Menschen vor den mit Gewässern ver­bun­denen Natur­gefahren, auch mit vorsorg­lichem Blick auf den Klima­wandel. Außerdem muss die Nutzung des Wassers mit Bedacht auf die jeweils aktuellen Umwelt­­schutz­­regeln erfolgen.
Für Österreich ist vor allem das Wasser­­rechts­­gesetz 1959 maßgeblich, auf euro­päischer Ebene sind die Wasser­­rahmen­­richt­­linie (RL 2000/60/EG), die Richt­­linie zum Schutz des Grund­wassers vor Ver­­schlech­terung und Ver­­schmutzung (RL 2006/118/EG) und die Hoch­wasser­rahmen­richtline (RL 2007/60/EG) von besonderer Bedeutung. Zum Umwelt­recht gehören auch die Natur­schutz­­gesetze der Länder, Forstrecht, aber auch Bestim­mungen der Raum­­ordnung und des Bau­­rechtes, nicht zuletzt die Regeln über die Umwelt­­verträg­lich­keits­­prüfung (UVP-Gesetz) und ver­schiedene anlagenrechtliche Normen, wie Eisenbahnrecht, Straßenrecht, Betriebs­anlagen­recht, Berg­recht, Elektrizitäts­wirtschafts­recht, Starkstromwegerecht und vieles mehr.

Sich in diesem regu­la­torischen Umfeld zurecht zu finden, das einem stetigen Wandel unterliegt, stellt Unter­­nehmen, öffent­liche Rechts­­träger und Privat­­personen vor anspruchs­volle Heraus­­forderungen. Sie dabei effizient, aber effektiv und schlag­­kräftig zu unterstützen, bildet den Kern unserer Beratungs­tätig­keit.

Partner für kompetente Beratung und nach­haltige Sicher­heit in Rechtsfragen.

Aktuelles

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand – hier finden Sie interessante Neuigkeiten und Informationen über Vorträge und Seminare.

Ziviltechniker-Forum Graz 6. November 2025

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Niederschlags-­ und Oberflächenwässer – zivilrechtliche Ansprüche­ und Beispiele aus der Rechtsprechung

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Oberflächenentwässerung 2.2. Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT KLIMAFIT GESTALTEN!

Wasserrecht

Was ist eine Quelle?

Quellwasser ist eine wichtige Ressource: Aus Quellen stammt rund 45% des in Österreich für die Wasserversorgung der Bevölkerung benötigte Wasser, ...

Umweltrecht

Entwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)

Noch bis 21.10.2025 läuft das Begutachtungsverfahren zum Entwurf für ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), bis dahin bittet das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus um Stellungnahmen dazu. Mit diesem Gesetz sollen va der RED III folgend Verfahren für Vorhaben der Energiewende – insbesondere Windkraft-, Photovoltaik- und Wasserkraftprojekte – beschleunigt werden.

Ziviltechniker-Forum Graz 25. September 2025

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Rechtliche Instrumente zur mittel- und langfristigen Ressourcen­sicherung

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller Veranstaltung: SICHERES WASSER. SICHERE ZUKUNFT. Wasserinfrastruktur in der Steiermark - Nachhaltige Trinkwasserversorgung für die Steiermark

Alpen-Adria-Universität - Pörtschach 18. September 2025

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Aktuelle Fragen der Wiederverleihung

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Tagung: Aktuelle Rechtsfragen der Energiewirtschaft!

Arbeitsrecht

Kein allgemeiner Kündigungsschutz bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen?

Nach § 105 ArbVG können vor allem sozialwidrige oder aus unzulässigen Motiven ausgesprochene Kündigungen angefochten werden (allgemeiner Kündigungsschutz). Der Oberste Gerichtshof entschied erstmals, ob dafür das Vorliegen eines Betriebs in Österreich notwendig ist (OGH 25.06.2025, 9 ObA 94/24z).

Wasserrecht

„HQ30“ und „HQ100“ - Was bedeutet das, vor allem aus wasserrechtlicher Sicht?

Ein „HQ100“ ist ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen einmal alle 100 Jahre auftritt, also ein sogenanntes Jahrhunderthochwasser. Ein HQ30 - also ein dreißig-jährliches Hochwasser - tritt dementsprechend, wohlgemerkt statistisch gesehen, alle 30 Jahre einmal auf.

Wasserrecht

Ein Projektwerber, mehrere Projekte?

Können mehrere einander sachlich widerstreitende Projekte eines Bewilligungswerbers zulässig und Gegenstand eines „Widerstreitverfahrens“ sein?