Mit Bedacht und Feingefühl.
Rechtssicherheit im Wasser- und Umweltrecht

Expertise
Wasser- und Umwelt
Sich in diesem regulatorischen Umfeld zurecht zu finden, das einem stetigen Wandel unterliegt, stellt Unternehmen, öffentliche Rechtsträger und Privatpersonen vor anspruchsvolle Herausforderungen. Sie dabei effizient, aber effektiv und schlagkräftig zu unterstützen, bildet den Kern unserer Beratungstätigkeit.
Partner für kompetente Beratung und nachhaltige Sicherheit in Rechtsfragen.
Arbeitsgebiete
Tätigkeitsbereiche
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, Begleitung und Vertretung in folgenden Bereichen …
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dazu zählen insbesondere Arbeitsverträge und die damit verbundenen Rechte und Pflichten, Kündigungen und der Arbeitnehmerschutz. Das Individualarbeitsrecht widmet sich dem Verhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern während das Kollektivarbeitsrecht die Beziehung zwischen Arbeitgebern und den Vertretungsorganen der Belegschaft (Gewerkschaften, Betriebsräten etc.) regelt.
Wir unterstützen bei
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Kündigungen und Abmahnungen
- Konflikten im Arbeitsverhältnis
- arbeitsrechtlichen Verfahren
Das Bauvertragsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn und deren Auftragnehmern. Die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind in den Raumordnungs- und Baugesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden.
Wir unterstützen bei
- Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
- der Einholung behördlicher Genehmigungen für Baumaßnahmen
- Baumängeln oder -verzögerungen
- baurechtlichen Verfahren, Beschwerden gegen baubehördliche Bescheide, z. B. Bewilligungen und Abbruchbescheide
Dienstbarkeiten (Servitute) sind beschränkte Nutzungsrechte an einem Grundstück, wie etwa das Wegerecht. Sie berechtigen eine Person oder den Eigentümer eines anderen Grundstückes zur Nutzung, verpflichten den Eigentümer des dienenden Gutes zur Duldung und sind in der Regel im Grundbuch eingetragen – somit für alle rechtsverbindlich.
Wir unterstützen bei
- Errichtung und Prüfung von Dienstbarkeitsverträgen
- allen Fragen rund um das Thema Dienstbarkeiten (z. B. Erwerb, Erlöschen, Umfang von Dienstbarkeiten)
- Konflikten über Dienstbarkeiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod. Schon zu Lebzeiten können beispielsweise durch Testament oder Vermächtnis individuelle Verfügungen über die Rechtsnachfolge getroffen werden. Erbrechtliche Verfügungen unterliegen strengen Formvorschriften. Wurde zu Lebzeiten keine oder keine gültige Verfügung zur Vermögensnachfolge getroffen, kommt die gesetzliche Erbfolge (Parentelsystem) zur Anwendung.
Wir unterstützen bei
- Fragen zur Erbfolge und zum Pflichtteilsrecht
- der Errichtung von letztwilligen Verfügungen (z. B. Testamente oder Legate)
- der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren und der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen
Erneuerbare Energien wie Wasser-, Wind- oder Sonnenkraft gelten als nachhaltige Energiequellen, deren Ausbau derzeit stark forciert wird. Mit der Errichtung entsprechender Anlagen, insbesondere von Wasserkraftwerken, Windrädern oder großflächigen Photovoltaikanlagen gehen regelmäßig komplexe Planungsprozesse und umfangreiche Genehmigungsverfahren einher.
Wir unterstützen bei
- Fragen zum Ablauf der nötigen Bewilligungsverfahren
- der Einholung der Genehmigungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- auf allen Ebenen, also in behördlichen, verwaltungsgerichtlichen und höchstgerichtlichen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof oder dem Verwaltungsgerichtshof
Gewährleistung bedeutet in Österreich in erster Linie: Der Verkäufer haftet schon von Gesetzes wegen unabhängig von einem Verschulden für Mängel, die der Kaufgegenstand schon im Zeitpunkt der Übergabe aufweist, auch wenn sie sich erst später zeigen (geheime oder verborgene Mängel). Im Fall eines gewährleistungspflichtigen Mangels stehen dem Käufer verschiedene Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung. Er kann Anspruch auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder auch auf die Wandlung (Rückabwicklung) des Vertrages haben.
Die Gewährleistung ist von einer „Garantie“ zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um eine freiwillige vertragliche Haftungsübernahme, meist für die vertragsgemäße Leistung, die oft auch von einem Dritten (Hersteller) oder auch einer Bank (Bankgarantie) übernommen wird.
Wir unterstützen bei
- allen Fragen zum Gewährleistungsrecht und zu Garantien
- der Durchsetzung gewährleistungsrechtlicher Ansprüche und von Ansprüchen aus Garantien
Zum Liegenschaftsrecht zählen vor allem Rechtsfragen, die mit dem Erwerb, der Nutzung und der Veräußerung von Immobilien (Grundstücke und Gebäude, teils auch Baurechte und Superädifikate, das sind sonderrechtsfähige Bauwerke) einhergehen. Darüber hinaus ist auch die Belastung von Liegenschaften (oft zur Finanzierung für deren Erwerb gewünscht) von praktischer Bedeutung.
Wir unterstützen bei
- der Errichtung von Kaufverträgen und von Miet- und Pachtverträgen
- der treuhändigen Abwicklung von Kaufverträgen
- Grundbuchsanträgen und der Einholung behördlicher Genehmigungen für den Grunderwerb
- der außergerichtlichen und gerichtliche Durchsetzung von liegenschaftsbezogegenen Ansprüchen
Das Mietrecht legt die Rahmenbedingungen für die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten, aber auch für bewegliche Sachen fest. Der Vermieter hat den Gebrauch in vereinbarter Weise zu überlassen. Der Mieter hat im Gegenzug den vereinbarten Mietzins zu entrichten. Wesentliche Rechtsgrundlagen dafür bilden das Mietrechtsgesetz (MRG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Unter Pacht versteht man dagegen die entgeltliche Überlassung einer Sache, die „nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann“ wie es im ABGB heißt, daher etwa eines landwirtschaftlichen Grundstückes um es zu bewirtschaften oder auch eines Unternehmens, um es gewinnbringend zu betreiben.
Wir unterstützen
- beratend in allen Fragen des Miet- und Pachtrechts
- bei der Errichtung und der Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
- bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen daraus
Durch die Raumordnung gibt der Gesetzgeber (in Österreich sind das meist die Länder, Raumordnung ist aber eine Querschnittsmaterie, auch der Bund hat gesetzgeberische Aufgaben der Raumordnung zu erfüllen) vor, wie der vorhandene Raum genutzt werden darf (zB als Bauland, als Wohn oder Industriegebiet, für Straßen oder die Eisenbahn, für die Nutzung erneuerbarer Energien etc). Die passende Flächenwidmung ist bei jedem Bauvorhaben von essentieller Bedeutung.
Wir unterstützen bei
- allen Fragen zur Raumordnung, insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Umwidmungen
- Einwendungen gegen geplante Veränderungen der Flächenwidmung und bei der Bekämpfung rechtswidriger Verordnungen (zB Flächenwidmungspläne) vor dem Verfassungsgerichtshof
Ob und in welcher Höhe jemand einen Schaden ersetzen muss, hängt von mehreren Faktoren (Art des Schadens, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden) ab. Schadenersatzansprüche können aus einer Vertragsverletzung entstehen, aber auch bei Eingriff in absolut geschützte Rechte (Leben, Gesundheit, Eigentum), wie etwa im Falle eines Verkehrsunfalles.
Die Haftung für Schäden kann auch verschuldensunabhängig bestehen (Gefährdungshaftung) und bei rechtmäßigem Handeln (Erfolgshaftung). Schadenersatzansprüche verjähren meist mit Ablauf von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Schaden und Schädiger bekannt sind, manchmal erst nach Ablauf von 30 Jahren.
Wir unterstützen bei
- der Beantwortung der Frage, ob ein Schadenersatzanspruch besteht oder eine Schadenersatzforderung Forderung mit guten Erfolgsaussichten abgewehrt werden kann
- der Geltendmachung von Ansprüchen
- der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen
Das Strafrecht stellt verpönte Handlungen wie Diebstahl oder Körperverletzung unter Strafe. Es bezweckt den Schutz zentraler Rechtsgüter sowie die Sicherung der Rechtsordnung. Ein Teilbereich bildet das Umweltstrafrecht (§§ 180 ff StGB), das bestimmte Beeinträchtigungen der Umwelt unter Strafe stellt.
Wir unterstützen
- Opfer von Straftaten im Rahmen der Privatbeteiligung
- bei Strafverteidigung
- Fragen zur Prävention, insbesondere im Umweltstrafrecht
Das Umweltrecht versteht man meist die gesetzlichen Regeln, unter welchen Voraussetzungen in die Umwelt (geschützt sind vor allem Wasser, Luft und Natur) eingegriffen werden darf. Erhebliche Umwelteingriffe setzen regelmäßig eine oder mehrere behördliche Bewilligungen voraus. Stets ist eine technisch und rechtlich fundierte Planung erforderlich. Vorhaben bestimmter Größenordnung erfordern eine Umweltverträglichkeitsprüfung, weil mit ihnen erhebliche Umweltauswirkungen einhergehen können, so etwa Abfallbehandlungsanlagen, thermische Kraftwerke, Straßen und Eisenbahnanlagen, Schigebiete, Rohrleitungen, Flugplätze, Starkstromfreileitungen, Freizeitparks, Einkaufszentren, Beherbergungsbetriebe oder öffentlich zugängliche Parkplätze, Rohstoffgewinnung, Wasserkraftwerke, Intensivtierhaltungen, Rodungen und Industrieanlagen.
Wir unterstützen bei:
- allen Fragen zum Thema Umweltrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung
- komplexen Genehmigungsverfahren
- Verfahren vor Behörden und Gerichten
Das Unternehmensrecht gibt den Rechtsrahmen für Unternehmen und unternehmerisches Handeln vor. Die zentrale Rechtsnorm dafür bildet das Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Wir unterstützen bei
- unternehmensrechtlichen Fragestellungen
- der Errichtung von Gesellschaftsverträgen
- Verfahren die Unternehmer vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten führen
Das Vertragsrecht regelt wie Verträge zustande kommen, welcher Inhalt zulässig und ratsam ist und welche Rechtsfolgen vertragliche Vereinbarungen nach sich ziehen. Es basiert insbesondere auf den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 861 ff ABGB). Ein grundlegendes Prinzip bei der Vertragsgestaltung ist die Privatautonomie. Jede Person kann ihre rechtlichen Beziehungen im privaten Bereich daher grundsätzlich frei gestalten.
Wir unterstützen bei
- allen Fragen des Vertragsrechts
- der Errichtung und Prüfung von Kaufverträgen, Bauverträgen, Miet- und Pachtverträgen, Arbeitsverträgen, Satzungen, Geschäftsordnungen u. v. m.
- der grundbücherlichen Durchführung von Verträgen
- bei Streitfällen rund um vertragliche Vereinbarungen – außergerichtlich und gerichtlich
Das Verwaltungsrecht ist durch die Über- und Unterordnung zwischen Staat und Bürgern geprägt. Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) bildet meist die Grundlage für das Handeln der Verwaltung im Verhältnis zu den einzelnen Normunterworfenen. Es regelt auch die Rechte der Bürger (Parteien oder Beteiligte) in Verwaltungsverfahren. Gegen Bescheide und Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) können sich die davon betroffenen Personen (Parteien) bei den Verwaltungsgerichten (Landesverwaltungsgerichte und Bundesverwaltungsgericht) und in weiterer Folge beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof zur Wehr setzen.
Wir unterstützen bei
- allen Fragen des Verwaltungsrechts
- komplexen Bewilligungsverfahren
- der Verfassung von Stellungnahmen und Einwendungen an die Verwaltungsbehörden
- der Vertretung vor Behörden, Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof
Das Wasserrecht bildet einen wesentlichen Teil des Umweltrechts und regelt den Umgang mit Gewässern, insbesondere deren Nutzung, Schutz und Bewirtschaftung (siehe auch www.wasserrecht.net). Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG). Es legt beispielsweise fest, wer in welchem Umfang Wasser nutzen darf und unter welchen Bedingungen Eingriffe zulässig sind.
Wir unterstützen bei
- allen Fragen des Wasserrechts
- komplexen wasserrechtlichen Genehmigungs- und Kollaudierungsverfahren
- sind Ansprechpartner für Wasserversorgungsunternehmen, Betreiber von Wasserkraftwerken, Wasserverbände, Wassergenossenschaften sowie private Projektträger (vom Konzern bis zu Privatpersonen)
- und vertreten in wasserrechtlichen Angelegenheiten vor Behörden, Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof
Wasserverbände und Wassergenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) gemeinsam Aufgaben im Bereich der Wassernutzung oder -bewirtschaftung erfüllen. Es handelt sich um Körperschaften öffentlichen Rechtes, die über eigene Organe und Satzungen verfügen müssen.
Wir unterstützen
- beratend bei allen Rechtsfragen, die für Wasserverbände und Wassergenossenschaften relevant sind – zivil- und verwaltungsrechtlich
- bei der Prüfung, Änderung und Neuerrichtung von Satzungen und Geschäftsordnungen
- vertreten Wasserverbände und Wassergenossenschaften und deren Mitglieder vor Behörden, Verwaltungsgerichten und Höchstgerichten
- und setzen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch oder wehren sie für unsere Mandanten ab
Das Wirtschaftsrecht umfasst eine Vielzahl von unternehmensbezogenen Themen, von der Vertragsgestaltung bis hin zu Haftungsfragen der Organe. Es umfasst sowohl öffentliches Recht (zB Gewerberecht, Wettbewerbsrecht, Regulierungen) als auch Privatrecht (zB Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht).
Wir unterstützen bei
- der Errichtung und Prüfung von unternehmensbezogenen Vertragswerken
- Rechtsfragen in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten
- der Lösung von Konflikten
- und übernehmen die Vertretung vor Behörden, Gerichten und Schiedsgerichten
Zum Zivilrecht zählen Rechtsbereiche wie das Vertragsrecht, Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht, das Erbrecht oder das Nachbarrecht. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) stellt die zentrale Rechtsquelle des Privatrechts dar.
Wir unterstützen bei
- zivilrechtlichen Fragen (zB im Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Erwachsenenschutzrecht und Nachbarrecht)
- der Lösung von Konflikten
- der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
- und der Abwehr unberechtigter Forderungen
Aktuelles
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand – hier finden Sie interessante Neuigkeiten und Informationen über Vorträge und Seminare.
Ziviltechniker-Forum Graz 25. September 2025
Vortrag
Rechtliche Instrumente zur mittel- und langfristigen Ressourcensicherung
Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller Veranstaltung: SICHERES WASSER. SICHERE ZUKUNFT. Wasserinfrastruktur in der Steiermark - Nachhaltige Trinkwasserversorgung für die Steiermark
Wasserrecht
„Öffentliches Gewässer“, was bedeutet das?
Seen, Flüsse und Bäche prägen unsere Landschaft. Was davon ist ein öffentliches Gewässer und dürfen öffentliche Gewässer von jedem genutzt werden?
Wasserrecht
Was ist ein „privates Gewässer“?
Private Fischteiche, Badeseen oder Bachläufe. Was bedeutet das für die Allgemeinheit?
Ziviltechniker-Forum Graz 24. April 2025
Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Vortrag
Due Diligence, Liegenschaften - wesentliche rechtliche Aspekte
Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Due Diligence – Prüfung von Immobilien und technischen Anlagen
Ziviltechniker-Forum Graz 10. April 2025
Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Vortrag
Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (3. NGP 2021) - konsens-gemäßer Zustand von Schutz- und Regulierungsbauten
Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Hochwasser-Risikomanagement im Lichte der Ereignisse 2024, Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT KLIMAFIT GESTALTEN!
Ziviltechniker-Forum Graz 4. Dezember 2024
Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Vortrag
Dienstbarkeiten und deren rechtliche Grundlagen
Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Servitute und Leitungsrechte im Grundbuch - räumlich begrenzte Rechte und Pflichten
Ziviltechniker-Forum Graz 10. Oktober 2024
Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Vortrag
Wasserrahmenrichtlinie - Rechtsprechung (EuGH, VfGH, VwGH) und Fallbeispiele
Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in der Praxis, Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT KLIMAFIT GESTALTEN!
Ziviltechniker-Forum Graz 4. April 2024
Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Vortrag
Abwehr von und Ansprüche nach Hangrutschungen - Rechtsfragen
Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Hangrutschungen / Muren - präventive Maßnahmen und Sanierungsbeispiele, Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT KLIMAFIT GESTALTEN!