13. Mai 2025

„Öffentliches Gewässer“, was bedeutet das?

Seen, Flüsse und Bäche prägen unsere Landschaft. Was davon ist ein öffentliches Gewässer und dürfen öffentliche Gewässer von jedem genutzt werden?

Zu den öffentlichen Gewässern zählen nach § 2 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) vor allem

  • die im Anhang A des WRG namentlich aufgezählten Ströme, Flüsse, Bäche und Seen mit allen ihren Armen, Seitenkanälen und Verzweigungen; dazu zählen beispielsweise, die Donau, die Drau, die Mur, der Wörthersee oder der Neusiedler See;
  • Gewässer, die schon vor Inkrafttreten des WRG 1934 anlässlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung als öffentliche behandelt wurden, von der betreffenden Stelle angefangen;
  • alle übrigen Gewässer, sofern sie nicht im WRG ausdrücklich als Privatgewässer bezeichnet werden (gesetzliche Vermutung pro öffentliches Gewässer).

Öffentliche Gewässer sind Oberflächengewässer sowie deren Seitenarme (§ 2 Abs 3 WRG) und auch deren unterirdische Strecken (§ 2 Abs 4 WRG). Das Grundwasser ist ansonsten aber stets privates Gewässer (§ 3 Abs 1 lit a WRG).

Für öffentliche Gewässer gilt der sogenannte „große“ Gemeingebrauch nach § 8 Abs 1 WRG. Danach ist jedermann die Nutzung des öffentlichen Gewässern in gewöhnlicher Weise (ohne besondere Vorrichtungen), wie insbesondere zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen, dann die Gewinnung von Pflanzen, Schlamm, Erde, Sand, Schotter, Steinen und Eis, schließlich die Benutzung der Eisdecke überhaupt, soweit dadurch weder der Wasserlauf, die Beschaffenheit des Wassers oder die Ufer gefährdet noch ein Recht verletzt oder ein öffentliches Interesse beeinträchtigt noch jemandem ein Schaden zugefügt wird, ohne besondere Bewilligung der Wasserrechtsbehörde unentgeltlich erlaubt.

Jegliche darüber hinaus gehende Nutzung eines öffentlichen Gewässers, z. B. zur Gewinnung von Elektrizität, bedarf einer wasserrechtsbehördlichen Bewilligung (§ 9 Abs 1 WRG).

Den Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Gewässern klären wir außerdem in folgenden Blogbeiträgen:

Themenbereich

Wasserrecht

Verfasser

Mag. Michael Klanner

Kontakt für Rückfragen

office@braumueller.com

Share

Fotogalerie

Partner für kompetente Beratung und nach­haltige Sicher­heit in Rechtsfragen.

Aktuelles

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand – hier finden Sie spannende Artikel, Neuig­keiten und Einblicke.

Ziviltechniker-Forum Graz 25. September 2025

Vortrag

Rechtliche Instrumente zur mittel- und langfristigen Ressourcen­sicherung

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller Veranstaltung: SICHERES WASSER. SICHERE ZUKUNFT. Wasserinfrastruktur in der Steiermark - Nachhaltige Trinkwasserversorgung für die Steiermark

Wasserrecht

Was ist ein „privates Gewässer“?

Private Fischteiche, Badeseen oder Bachläufe. Was bedeutet das für die Allgemeinheit?

Ziviltechniker-Forum Graz 24. April 2025

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Due Diligence, Liegenschaften - wesentliche rechtliche Aspekte

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Due Diligence – Prüfung von Immobilien und technischen Anlagen

Ziviltechniker-Forum Graz 10. April 2025

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Nationaler Gewässer­bewirtschaftungs­plan (3. NGP 2021) - konsens-gemäßer Zustand von Schutz- und Regulierungs­bauten

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Hochwasser-Risikomanagement im Lichte der Ereignisse 2024, Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT KLIMAFIT GESTALTEN!

Ziviltechniker-Forum Graz 4. Dezember 2024

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Dienstbarkeiten und deren rechtliche Grundlagen

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Servitute und Leitungsrechte im Grundbuch - räumlich begrenzte Rechte und Pflichten

Ziviltechniker-Forum Graz 10. Oktober 2024

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Wasserrahmenrichtlinie - Rechtsprechung (EuGH, VfGH, VwGH) und Fallbeispiele

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in der Praxis, Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT KLIMAFIT GESTALTEN!

Ziviltechniker-Forum Graz 4. April 2024

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Abwehr von und Ansprüche nach Hangrutschungen - Rechtsfragen

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Seminar: Hangrutschungen / Muren - präventive Maßnahmen und Sanierungsbeispiele, Seminarreihe: WASSERWIRTSCHAFT KLIMAFIT GESTALTEN!

Steirischer Wasserversorgungsverband 12. Oktober 2023

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Vortrag

Sicherung und Erwerb von Grundstücken für die Trinkwasser­versorgung – Vorgehensweise beim Ankauf von Flächen für die Trinkwasser­versorgung (Vorkaufsrecht, Vorvertrag, Optionsverträge)

Vortragender: Dr. Gerhard Braumüller, Informationstag Trinkwasser 2023